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Fahren, wenn andere stehen bleibenAm 1. März 2007 trat eine Verordnung in Kraft, die bestimmten Kraftfahrzeugen die Einfahrt in besonders ausgewiesene Zonen verbietet. Hintergrund ist die zunehmende Feinstaubbelastung in den Städten. In Abhängigkeit vom Schadstoffausstoß des jeweiligen Fahrzeugs kann man eine sogenannte Feinstaubplakette erwerben. |
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